Allgemeine Mietbedingungen (AGB)
Stand: 08.08.2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge zwischen Illertal Verleih, Inhaber Christopher Edward Jackson, Mittelweg 1, 88457 Kirchdorf an der Iller (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter.
  2. Die Vermietung umfasst insbesondere Hüpfburgen und Spielgeräte, Event- und Veranstaltungsequipment, sowie Gastrogeräte und sonstige im Angebot bezeichnete Mietobjekte.
  3. Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmern (§ 14 BGB) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit keine individuellen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
  4. Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Darstellungen und Anzeigen auf Kleinanzeigen, der Website oder anderen Plattformen stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar (invitatio ad offerendum).
  2. Eine Anfrage über Kleinanzeigen, E-Mail oder Telefon begründet noch keinen Mietvertrag. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail oder Messenger) ausdrücklich bestätigt oder ein individuelles Angebot des Vermieters vom Kunden angenommen wird.
  3. Mietobjekt, Mietzeitraum, Mietpreis, Kaution sowie gegebenenfalls Transport-, Aufbau-, Abbau- und Reinigungskosten werden in der Buchungsbestätigung bzw. im jeweiligen Angebot festgelegt.
  4. Individuelle Vereinbarungen (Textform) gehen diesen Allgemeinen Mietbedingungen vor.

§ 3 Mietdauer und Mietpreis

  1. Die Mietdauer wird individuell vereinbart. Maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung angegebene Mietzeitraum.
  2. Die vereinbarten Mietpreise gelten für das gebuchte Mietobjekt und den vereinbarten Zeitraum. Zusätzliche Leistungen (Lieferung, Abholung, Aufbau, Abbau, Reinigung) werden gesondert berechnet, sofern sie vereinbart wurden oder durch das Verhalten des Mieters erforderlich werden.
  3. Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich der Mietzeitraum entsprechend. Für den zusätzlichen Zeitraum ist die vereinbarte bzw. übliche Miete zu entrichten.
  4. Wird durch eine verspätete Rückgabe eine nachfolgende bestätigte Buchung beeinträchtigt oder verhindert, hat der Mieter den hierdurch entstandenen und nachweisbaren Schaden zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Zahlung und Kaution

  1. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bei Abholung/Übergabe oder vorab per Überweisung. Eine Zahlung auf Rechnung bedarf der vorherigen Vereinbarung.
  2. Für einzelne Mietobjekte kann eine Kaution verlangt werden. Die Höhe wird in der Buchungsbestätigung angegeben.
  3. Die Kaution kann bar oder vorab per Überweisung geleistet werden.
  4. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Rückgabe und Prüfung des Mietobjekts auf Vollständigkeit, Schäden und Reinigungszustand. Bestehen berechtigte Forderungen des Vermieters (z. B. wegen Beschädigung oder Verschmutzung), darf die Kaution insoweit verrechnet werden.

§ 5 Übergabe, Zustandsdokumentation und Rückgabe

  1. Bei Übergabe wird der Zustand des Mietobjekts dokumentiert (z. B. durch Übergabeprotokoll oder Fotos). Der Mieter bestätigt die ordnungsgemäße Übernahme sowie den Erhalt der Sicherheits- und Nutzungshinweise.
  2. Der Mieter hat das Mietobjekt während der Mietzeit sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Witterungseinflüssen, Verlust und Diebstahl zu schützen.
  3. Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt, vollständig, sauber und im Übernahmezustand (abzüglich normaler Gebrauchsspuren) zu erfolgen.
  4. Fehlende Teile und Zubehör werden zum erforderlichen Wiederbeschaffungs- bzw. Anschaffungspreis berechnet, soweit der Mieter dies zu vertreten hat.
  5. Erforderliche Reinigungsarbeiten werden nach der vereinbarten Pauschale berechnet. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung wird der tatsächliche Reinigungsaufwand berechnet.

§ 6 Nutzung und Sicherheitsvorgaben

  1. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung der übergebenen Sicherheits- und Nutzungshinweise verwenden.
  2. Bautechnische Veränderungen, Umbauten oder Manipulationen am Mietobjekt sind unzulässig.
  3. Die Sicherheitsregeln des jeweiligen Mietobjekts sind vom Mieter einzuhalten und während der gesamten Mietdauer zu beachten.
  4. Bei Hüpfburgen sind die Vorgaben zu Untergrund, Verankerung, maximaler Nutzerzahl und Aufsichtspflicht zwingend einzuhalten. Der Untergrund ist vor dem Aufbau von spitzen Gegenständen, Steinen etc. zu reinigen.
  5. Hüpfburgen dürfen bei Regen oder starkem Wind nicht betrieben werden. Nach einer Nutzung bei feuchter Witterung sind sie entsprechend den Vorgaben vor dem Einpacken/der Rückgabe vollständig zu trocknen.

§ 7 Aufbau, Abbau, Abholung und Lieferung

  1. Ob Aufbau und Abbau durch den Vermieter oder den Mieter erfolgen, richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
  2. Bei vereinbarter Lieferung hat der Mieter sicherzustellen, dass die Lieferadresse erreichbar ist und zum vereinbarten Zeitpunkt eine empfangsberechtigte Person anwesend ist.
  3. Ist bei einer bestätigten Lieferung niemand anwesend oder die Anfahrt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen unmöglich, werden die Kosten einer erneuten Anfahrt berechnet.

§ 8 Besondere Regelungen für Hüpfburgen & Unwetter

  1. Bei Hüpfburgen gelten zusätzlich die objektspezifischen Sicherheitsregeln, die dem Mieter ausgehändigt werden.
  2. Soweit die Hüpfburg noch nicht übergeben wurde und die Nutzung wegen schlechten Wetters (z. B. Dauerregen, Sturm ab Windstärke 5) aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, kann die Buchung nach Verfügbarkeit kostenfrei auf einen Ersatztermin verschoben werden. Ein Anspruch auf Erstattung oder einen bestimmten Wunschtermin besteht in diesem Fall nicht, sofern kein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt.

§ 9 Stornierung und Nichtabnahme

  1. Tritt der Mieter von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er das Mietobjekt ohne rechtlich wirksamen Widerruf bzw. gesetzlichen Rücktrittsgrund nicht ab, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Miete grundsätzlich bestehen.
  2. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Mietobjekts erlangt oder böswillig zu erlangen unterlässt.
  3. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 10 Schäden, Verlust und Diebstahl

  1. Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt, die während der Mietzeit ab Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.
  2. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung, Verletzung der Aufsichtspflicht, Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl.
  3. Normale, vertragsgemäße Gebrauchsspuren begründen keine Schadensersatzpflicht.

§ 11 Pflichten und Verantwortung des Mieters

  1. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Vermieters entbindet den Mieter nicht von seiner Aufsichts- und Sorgfaltspflicht.
  2. Der Mieter hat das Mietobjekt während der Mietzeit gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung angemessen zu sichern.

§ 12 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen), die dem Vermieter die Leistung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, berechtigen den Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet; weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit dem Vermieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 14 Untervermietung
Eine Untervermietung oder Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

§ 15 Besondere Regelungen für Anhänger

  1. Der Mieter ist eigenverantwortlich dafür verantwortlich, dass der Fahrer über die für das jeweilige Fahrzeug-Gespann gesetzlich erforderliche Fahrerlaubnis (z. B. Klasse B, B96 oder BE) verfügt.
  2. Die Nutzung der Anhänger im Ausland ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
  3. Für die ordnungsgemäße Ladungssicherung ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.

§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  2. Ausschluss des Widerrufsrechts: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies gilt insbesondere für die termingebundene Vermietung von Hüpfburgen, Event-Equipment und Partyzubehör.
  3. Soweit ein Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss.

§ 17 Mängelrüge

  1. Erkennbare Mängel sind bei Übergabe sofort anzuzeigen und zu dokumentieren.
  2. Während der Mietzeit auftretende Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln ist die Nutzung sofort einzustellen.

§ 18 Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter www.illertalverleih.de/datenschutz.

§ 19 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Vermieters.

Anbieter / Vermieter:
Illertal Verleih – Inhaber: Christopher Edward Jackson
Mittelweg 1, 88457 Kirchdorf an der Iller
Tel.: 07354 / 55 99 824 | Mobil: 0172 / 527 40 29
E-Mail: christopher.jackson@illertalverleih.de
Website: www.illertalverleih.de